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Schlichtes, giebelständiges Fachwerkwohnhaus in straßenbildwichtiger Lage gegenüber der ehemaligen Schule und der Kirche. Das aus dem 18. Jahrhundert stammende Haus kragt an allen freistehenden Seiten aus und weist ein schlichtes, regelmäßiges Fachwerk auf, dessen Eckständer durch begleitende Streben betont werden. Das über einem hohen Quadersockel errichtete und mit einer Freitreppe ausgestattete Gebäude ist aufgrund seiner raumbildenden Position in der ab hier weiter geöffneten Bauflucht aus städtebaulichen sowie geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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