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Am Ende einer gassenartigen Einfahrt liegt das aus zwei Teilbauten bestehende, direkt an das Nachbarhaus (Nr. 20) angebaute Fachwerkgebäude. Kräftige, weit ausgreifende, geschosshohe Streben im Obergeschoss und das im hinteren Bereich profilierte Rähm weisen auf eine Bauzeit im ausgehenden 18. Jahrhundert hin. Das kleine, traufseitig erschlossene Haus ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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