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Giebelständiges, verputztes Fachwerkwohnhaus auf einer großen, in Richtung Brunnenplatz sich verjüngenden Hofreite. Das von der Straße zurückgesetzte, mit einem hohen Sockel versehene, wohl noch aus dem 18. Jahrhundert stammende Gebäude zeigt einen leichten Geschossüberstand an der Giebelfassade und nicht ganz symmetrisch angeordnete, weit auseinander stehende Fenster. Es hat eine wichtige Funktion im historisch gewachsenen Beziehungsgefüge des Brunnenplatzes und ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal auszuweisen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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