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Stattliches, giebelständiges Fachwerkwohnhaus. Das sekundär in zwei Haushälften unterteilte, teilweise verputzte Gebäude ist noch vor dem Brand von 1728 entstanden. Es schließt den Brunnenplatz nach Nordwesten hin ab und hat große straßenräumliche Bedeutung. Während bei der rechten Haushälfte das Fachwerk des Erdgeschosses durch schlanke, gerade angeordnete Hölzer geprägt wird, ist das Erdgeschoss der Gebäudehälfte Nr. 28 in jüngerer Zeit massiv erneuert worden. Die Fenster des Ober- und Dachgeschosses zeigen eine unveränderte Anordnung. Die leicht gebogenen Streben an den Eckständern der Nr. 30 sowie die Proportionen des Baus lassen auf eine Bauzeit wohl um 1700 schließen. Wegen seines hohen Alters und seiner wichtigen Funktion für die Platzgestaltung ist das Haus aus städtebaulichen sowie aus geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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