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Traufständiges, dreigeschossiges Doppelwohnhaus in der Tiefe zweier spitzwinklig nach Süden zulaufender, weitgehend unbebauter Grundstücke. Das stattliche, dreizonige Fachwerkhaus liegt auf einer vom Brunnen ausgehenden, nach Norden gerichteten Blickachse und bildet den hinteren optischen Abschluss des Brunnenplatzes. Mit seinen weit gespreizten Fußstreben in der ehemals symmetrischen Fassade zählt es wahrscheinlich zu den ältesten Wohnhäusern des Ortes, die den letzten Stadtbrand überstanden haben. Sein Dachgeschoss wurde später erneuert, die ursprünglichen Fensterachsen sind weitgehend erhalten. Die hohen Eck- und Bundständer umfassen die beiden unteren Geschosse und tragen das dritte, in Rähmbauweise konstruierte, auskragende Geschoss. Das herausragende Gebäude ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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