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Traufständiges, verputztes Fachwerkwohnhaus in exponierter Lage am Beginn des früher „Kirchberg" genannten, ansteigenden Teiles der Kirchstraße. Wichtige Merkmale des schlichten Gebäudes sind die in der Mitte gelegene, mit einer kleinen Freitreppe versehene Eingangstür, die symmetrisch aufeinander Bezug nehmenden Fenster und der dem Geländeverlauf angepasste Natursteinsockel. Zusammen mit dem seitlich angebauten Schuppen und der östlich gelegenen Scheune ist das Gebäude Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |