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Schlichter, giebelständiger, laut Datierungsinschrift „1925" errichteter Ziegelbau mit Satteldach und straßenseitig eingemittetem Eingang. Das traufseitige Fenster sowie die Tür sind mit geradem Sturz versehen, im Giebel findet sich eine halbkreisförmige Lüftungsöffnung. Der hintere Teil des Gebäudes besteht wie der Sockel aus Natursteinmauerwerk. Der dörfliche Gemeinschaftsbau ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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