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Großes, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus, traufseitig zum ehemaligen Straßenverlauf der Londorfer Straße ausgerichtet. Das den heutigen Platz rückwärtig abschließende Gebäude ist derzeit vollständig verputzt, lässt jedoch aufgrund seiner größtenteils unveränderten Fensterpositionen sowie des Geschossüberstandes den weitgehenden Erhalt des Fachwerkgefüges des späten 18. Jahrhunderts vermuten.
Das Gebäude ist einschließlich des sich östlich anschließenden, zweiachsig gegliederten, späteren Anbaus aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |