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In der Tiefe einer Hofreite gelegenes, an der Giebelseite verkleidetes, ansonsten verputztes Fachwerkwohnhaus. Aufgrund seiner Proportionen und der Fensteranordnung ist das mit der Giebelseite zur Straße orientierte Haus in die Mitte des 18. Jahrhunderts zu datieren. Das traufseitig erschlossene, breit gelagerte Gebäude erhielt vermutlich im 19. Jahrhundert ein neues Dach und ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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