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Schlichtes, traufseitig zur Straße orientiertes Wohnhaus mit rückseitiger Scheune. Das zu einer kleinen und schmalen Hofanlage gehörende, gegenüber der einstigen Stadtmühle gelegene Fachwerkhaus ist verputzt. Es ist wohl im frühen 19. Jahrhundert entstanden und hat sein ursprüngliches Aussehen bewahrt. Wichtige Merkmale sind die zu Paaren zusammen gezogenen Fenster im Unter- und Obergeschoss der rechten Haushälfte und der über eine kleine Freitreppe erreichbare Hauseingang links. Das mit einem sehr steilen Satteldach ausgestattete Gebäude ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |