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Stattliche, historisierende Villa der Gründerzeit auf quadratischem Grundriss. Der außergewöhnlich aufwändig gestaltete kubische Ziegelbau zeigt symmetrische Ansichten, die zur Straße fünfachsig und seitlich vierachsig angelegt sind. Wesentliche Gestaltungselemente sind die mittig aus dem pyramidalen Dach hervortretenden Zwerchhäuser mit gekuppelten Fenstern. Die Hauptansichtsseite ist durch einen Treppengiebel und ein Mittelportal hervorgehoben. Flachbogige Fenster und ein unterhalb der Traufe umlaufender, im Bereich der Risalite unterbrochener Bogenfries, der in den Schrägen des Frontgiebels wiederkehrt, belegen den gehobenen gestalterischen Anspruch des Gebäudes. Das östlich des Ennelbachs gelegene, bis heute isoliert am Ortsrand stehende Gebäude, das einen für den ländlichen Raum seltenen Haustyp verkörpert, ist aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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