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Dreizoniges Fachwerkwohnhaus mit gequadertem Natursteinsockel in exponierter Lage am Kreuzungsbereich von Markt-, Treiser und Londorfer Straße. Der für Allendorf charakteristische, in Teilen noch auf das 18. Jahrhundert zurückgehende Bau zeigt im asymmetrisch gestalteten Obergeschoss eine Mannfigur, eine Dreiviertelstrebe mit Kopfwinkelholz und Gegenstrebe sowie eine geschosshohe Strebe am Eckständer. Die Schwelle ist auf voller Länge profiliert. Wichtige Merkmale sind weiterhin die plastisch hervortretenden Balkenköpfe zwischen Rähm und Schwelle, die geschosshohen Streben des Untergeschosses und der leicht aus der Mittelachse nach links verschobene, hoch gelegene Eingang mit der zweiläufigen Freitreppe. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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