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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts mit gequadertem Natursteinsockel. Kräftige, V-förmig verzierte Eckständer im Untergeschoss und eine durch Pofilierung hervorgehobene, durch Füllhölzer ergänzte Rähm-Schwelle-Zone gestalten das konstruktive Fachwerkgefüge. Die Position der Fenster deutet darauf hin, dass das Gebäude zwischenzeitlich verputzt und durch die nachträglich angeordneten Fensterachsen gegliedert war. Wichtige Elemente sind außerdem die hoch gelegene, aus der Mittelachse nach links verschobene Eingangstür und die zweiarmige Freitreppe. Als Teil der noch relativ ungestörten Fassadenabfolge der rechten Straßenseite ist das Haus Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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