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Traufständiges Fachwerkwohnhaus aus der Mitte des 18. Jahrhunderts mit Natursteinsockel und zweiarmiger Freitreppe. Seine ursprünglich vollständig symmetrische Fassade wurde wohl im Zuge von Reparaturen durch die Auswechselung von Hölzern verändert. Wichtige Konstruktions- und Gestaltungsmerkmale sind leicht gebogene Streben an Eck- und Bundständern mit Halsriegel und Gegenstrebe. Die Füllhölzer sind gerundet, die Eckständer im Erdgeschoss V-förmig eingekerbt. Das auch an der linken Giebelseite einsehbare Haus hat eine wichtige Funktion im Straßenbild. Es ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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