Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Giebelständiges Fachwerkhaus mit linksseitigem, überbautem Tor. Das mit einem hohen gequaderten Natursteinsockel versehene Wohnhaus stammt wohl aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Die kräftigen, gebogenen Streben an den Eckständern des Obergeschosses, die mit Kopfwinkelhölzern und gegenläufigen Fußbändern versehen sind, waren bauzeitlich sicher auch im Erdgeschoss vorhanden, bis sie durch geschosshohe Streben ersetzt wurden. Der mit dem First direkt an das Nachbarhaus (Nr. 10) anschließende, mit Tor und Pforte ausgestattete Anbau ist im ausgehenden 19. Jahrhundert entstanden. Das Gebäude ist einschließlich der überbauten Torfahrt Kulturdenkmal aus künstlerischen, städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |