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Am nördlichen Ende des breiteren Teils der Marktstraße stehendes, stattliches Fachwerkwohnhaus eines großen, wahrscheinlich aus einer Zusammenlegung entstandenen Hofes. Seine Proportionen und der Teilwalm lassen auf eine Entstehung gegen Ende des 18. Jahrhunderts in Fachwerkbauweise schließen. Die bauzeitliche Vierachsigkeit der Giebelfassade ist noch ablesbar. Gegenüber des Wohnhauses im südlichen Bereich des Grundstücks sind Brunnen und Gewölbekeller erhalten. Wegen seiner bereits historisch belegten Nutzung als Pfarrhaus und für den räumlichen Abschluss der Straßenflucht bedeutenden, ortsbildgestaltenden Funktion ist das Haus einschließlich der Mauereinfriedung, des schmiedeeisernen Tores, der Mauerführungen im Hof sowie Brunnen und Gewölbekeller Kulturdenkmal aus städtebaulichen sowie aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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