Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohnhaus. Infolge des nach hinten ansteigenden Geländes ist das Gebäude mit einem gequaderten Sockel ausgestattet, dessen Höhe von vorn nach hinten abnimmt. Während der Dachbereich im 19. Jahrhundert erneuert und mit einem Drempel versehen wurde, ist das Fachwerk von Unter- und Obergeschoss weitgehend ungestört erhalten. Es zeigt im Erdgeschoss wandhohe Streben, eine mit gerundeten Füllhölzern ausgestattete Gebälkzone über dem Erdgeschoss und im Obergeschoss in die Eckständer einbindende Streben mit Kopfwinkelhölzern und Gegenstreben. Nicht zuletzt wegen der unbedingt erhaltenswerten, mit einem Oberlicht und einer kleinen Freitreppe ausgestatteten Tür ist das Haus Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |