Nordecker Straße 2
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Gießen, Stadt und Landkreis
Allendorf / Lumda
Allendorf a. d. Lumda
  • Nordecker Straße 2
Flur: 1
Flurstück: 60

Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohnhaus. Infolge des nach hinten ansteigenden Geländes ist das Gebäude mit einem gequaderten Sockel ausgestattet, dessen Höhe von vorn nach hinten abnimmt. Während der Dachbereich im 19. Jahrhundert erneuert und mit einem Drempel versehen wurde, ist das Fachwerk von Unter- und Obergeschoss weitgehend ungestört erhalten. Es zeigt im Erdgeschoss wandhohe Streben, eine mit gerundeten Füllhölzern ausgestattete Gebälkzone über dem Erdgeschoss und im Obergeschoss in die Eckständer einbindende Streben mit Kopfwinkelhölzern und Gegenstreben. Nicht zuletzt wegen der unbedingt erhaltenswerten, mit einem Oberlicht und einer kleinen Freitreppe ausgestatteten Tür ist das Haus Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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