Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das 1982 renovierte, jetzt zu Wohnzwecken genutzte Fachwerkhaus auf rechteckigem Grundriss mit dreiachsiger Straßenfassade, Satteldach und Quadersockel ist in der für die Bauzeit der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts charakteristischen schmucklosen Fachwerkkonstruktion erstellt. Auffallend ist die unterschiedliche Höhe der beiden Geschosse. Von 1844 bis 1938 diente das Gebäude als Synagoge. Seine Größe legt die Vermutung nahe, dass in ihm auch die Schule und die Lehrerwohnung untergebracht waren. Es ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |