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An der Ecke Rheingasse gelegenes, heute verputztes Fachwerkwohnhaus mit hohem Sockel und originaler Eingangstür. Das Gebäude wurde vermutlich im 19. Jahrhundert nach hinten verlängert und zeigt ein Dach mit hohem Kniestock. Starke Unebenheiten im Übergangsbereich zwischen Unter- und Obergeschoss sowie unterhalb der Traufzone deuten auf intaktes Fachwerk der Erbauungszeit im 18. Jahrhundert hin. Die ursprüngliche Fassadengliederung durch paarweise angeordnete, kleinformatige Fenster ist größtenteils erhalten. Das in straßenräumlich wichtiger Position befindliche Gebäude ist daher mit der angefügten Scheune aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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