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Zweigeschossiges, traufständiges Fachwerkwohnhaus in bedeutender Ecklage an der sich platzartig erweiternden, dann abknickenden Nordecker Straße. Das ortsbildprägende, vermutlich aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts stammende Gebäude schließt unmittelbar an das giebelständige Nachbarhaus Nr. 21 an. Wichtige Konstruktions- und Gestaltungselemente des zweizonigen Gebäudes sind die geschosshohen Verstrebungen, die gerundeten Füllhölzer sowie die zwischen den Balkenköpfen gefasten und profilierten Schwellen. Vier geschlossene Fensteröffnungen betonen die Symmetrie der Giebelfassade zur Ennelbachstraße. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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