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Kleines, verputztes Wohnhaus des frühen 19. Jahrhunderts auf annähernd quadratischem Grundriss. Eingeschossig, dreiachsig und mit einem mittigen Dachhaus versehen, zeigt das Haus klassizistische Proportionen. Wichtige Details sind die schlanken Fenster und die hoch gelegene Eingangstür, zu der eine einarmige Freitreppe emporführt. Besonders wertvoll ist die aufwändig gestaltete, wahrscheinlich vom Ende des 19. Jahrhunderts stammende Tür. Das Haus ist Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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