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Lang gestrecktes, traufständiges Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts. Hauptmerkmale sind die starken, aus Rähm und Schwelle gebildeten Gebälke, die wuchtigen Eckständer und das aus vorwiegend stark dimensionierten Hölzern bestehende Fachwerkgefüge. Eine deutliche Zäsur zeigt sich zwischen dem linken, zweiachsigen Gebäudeteil, der im Obergeschoss durch symmetrisch angeordnete, geschosshohe Streben gekennzeichnet ist, und dem längeren rechten Gebäudeteil mit seinen dominierenden geraden Streben mit Kopfwinkelhölzern. Das Gebäude ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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