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Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts auf hohem Sockel. Das traufseitig zur Straße gelegene Haus bildet mit dem heute verputzten Nachbargebäude (Nr.10) eine übergreifende, unter einem Dach zusammengefasste Einheit. Hauptansichtsseite ist jedoch die vollständig einsehbare seitliche Giebelfassade, an der sich auch der hoch gelegene, über eine zweiarmige Freitreppe zugängliche Eingang befindet. Breite Eckständer, kräftige, gekrümmte Streben, die im Obergeschoss mit Gegenstreben und Kopfwinkelhölzern versehen sind, eine profilierte Schwelle und abgerundete Füllhölzer kennzeichnen das Fachwerkgefüge. Wegen seiner exponierten Stellung ist das Haus aus städtebaulichen Gründen, wegen seiner Fachwerkausführung aus geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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