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Traufständiges Fachwerkwohnhaus auf ansteigendem Gelände mit kräftigem, zur Straße hin gequadertem Sockel. Das auf der Rückseite vollständig von Scheune und Wirtschaftsgebäuden eingeschlossene Gebäude, das wohl im späten 18. Jahrhundert entstanden ist, zeigt unregelmäßiges, in Teilen verändertes Fachwerk mit wandhohen Streben im Erdgeschoss und Streben mit Kopfwinkelhölzern im Obergeschoss. Der Dachbereich wurde im 19. Jahrhundert angehoben. Das Haus sowie die dazugehörigen Wirtschaftsgebäude sind aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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