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Dreizoniges Fachwerkwohnhaus mit teils gequadertem Natursteinsockel in ortsbildwichtiger Lage an der Ecke zur Bahnhofstraße, der früheren Climbacher Straße. Wichtige Gestaltungsmerkmale des stattlichen, zweigeschossigen Gebäudes, das wahrscheinlich noch vor dem großen Brand von 1728 entstanden ist, sind die gebogenen Streben mit Kopfwinkelhölzern und Halsriegeln im Obergeschoss und die Taustäbe an den Eckständern, die im Obergeschoss am unteren Ende mit Spiralen und oben mit Maske versehen sind. Obgleich das Dach und Teile des Fachwerks, vor allem im Erdgeschoss erneuert wurden, hat das Haus seinen bauzeitlichen Gesamtcharakter bewahrt. Es ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen, städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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