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Großes, aus zwei Teilen bestehendes, auf der Giebelseite verputztes und verkleidetes Fachwerkwohnhaus in exponierter Lage an der Ecke zur Zahlgasse. Der hintere Teil des Gebäudes, in dessen Untergeschoss der Stall integriert war, zeigt über dem massiv ausgeführten gestuften Sockel Fachwerkstrukturen des späten 18. Jahrhunderts. Das mit einem Profil versehene Rähm und die ebenfalls profilierte Schwelle dürften sich auch im vorderen Teil unter dem Putz fortsetzen. Die bauzeitliche Position der Fenster sowie das steil geneigte Satteldach sind weitere Hinweise für den Erhalt der historischen Bausubstanz. Wegen seiner wichtigen Funktion für das Straßenbild ist das Haus Kulturdenkmal aus städtebaulichen sowie aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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