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Lang gestrecktes, traufständiges Fachwerkwohnhaus in verwinkelter Hofsituation. Das offensichtlich in mehreren Bauphasen nach dem Brand von 1728 errichtete Gebäude wirkt in erster Linie durch sein unregelmäßiges, nur im westlichen Bauabschnitt symmetrisch gestaltetes Fachwerk. Die durch Balkenköpfe rhythmisierte und durch profilierte Füllhölzer verzierte Gebälkzone bildet eine die gesamte Fassade dominierende Horizontale. Charakteristische Elemente sind der gestufte, teils gequaderte Sockel, die dem Eingang zugeordnete kleine Freitreppe und die über das Hoftor einsehbare Giebelwand mit ihren markanten Fachwerkstrukturen. Wichtig sind weiterhin die zu Zweier- und Dreierformationen zusammengezogenen Fenster. Aufgrund seiner straßenbildwichtigen Funktion und wegen des relativ ungestörten Gesamtbildes ist das Haus einschließlich der Nebengebäude Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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