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Breit gelagertes, traufständiges Fachwerkwohnhaus mit gedrungenen Proportionen. Mit seinem niedrigen Sockel, der leicht aus der Mittelachse nach links verschobenen Eingangstür und den paarweise angeordneten Fenstern bietet das Haus weitgehend originalen Bestand. Hervorstehende Balkenköpfe, das leicht vorkragende Obergeschoss sowie die bauzeitliche Fensteranordnung lassen auf intaktes Fachwerk schließen. Wegen seiner Bedeutung für das Straßenbild ist es Kulturdenkmal aus städtebaulichen sowie aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |