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Steil proportioniertes, verputztes Fachwerkwohnhaus mit hohem Sockel und vorspringendem Obergeschoss. Als Bestandteil einer direkt an die Stadtbefestigung angrenzenden Hofreite und Überleitungsbau an der Ecke Kirchstraße hat das im Dachbereich veränderte, an der Hofseite mit einer Freitreppe und einem schmiedeeisernen Vordach versehene Haus wichtige Funktion im Beziehungsgefüge des historischen Stadtbildes. Die dominierende Giebelfassade ist durch zwei nach oben sich verjüngende Fensterachsen geprägt. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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