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Breit gelagertes, giebelständiges Fachwerkwohnhaus mit Blechplattenverkleidung. Das zweigeschossige, über eine Freitreppe an der Traufseite erschlossene Wohnhaus ist zur Zeit vollständig verkleidet bzw. verputzt, seine Fensteranordnung in Ober- und Dachgeschoss sowie der umlaufend sichtbare Geschossüberstand lassen jedoch den Erhalt des Fachwerkgefüges aus dem 18. Jahrhundert vermuten. Das Gebäude ist aus städtebaulichen Gründen geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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