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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts auf schmaler, rückwärtig an die Hintergasse grenzender Parzelle. Hauptmerkmal der ab dem Obergeschoss symmetrisch gestalteten Fassade sind die leicht geschwungenen, auf den Fußpunkt des Mittelständers zulaufenden Fußstreben, die plastisch hervortretenden Balkenköpfe über den Ständern sowie die profilierte Giebelschwelle. Aufgrund seiner wichtigen Funktion in der an dieser Stelle noch ungestörten Gebäudeabfolge ist das Haus Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Jüdischer Friedhof | |
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