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Dreigeschossiges, giebelständiges, extrem schmales Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts, das offensichtlich zur gleichen Zeit wie das rückwärtig anschließende Gebäude Hintergasse 2 errichtet wurde und sehr ähnliche Konstruktions- und Gestaltungsmerkmale wie jenes aufweist. Besonders charakteristisch sind die aus der knappen Hausbreite resultierende enge Ständerstellung in der Gebäudemitte und die drei durch profilierte Füllhölzer horizontal eingebundenen Balkenköpfe. Abweichend vom rückwärtigen Haus sind die Streben in beiden Geschossen mit Gegenstreben versehen. Die ebenfalls vom hinteren Gebäude abweichende Gestaltung des Giebelfeldes ist auf eine sekundäre Erneuerung zurückzuführen. Besonders wegen seiner stadtbildprägenden Funktion im weitgehend ungestörten Umfeld ist das Haus Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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