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Dreigeschossiges, traufständiges Fachwerkwohngebäude; die nördliche Giebelseite liegt frei an einer kleinen platzartigen Erweiterung der Langgasse. Das Fachwerk ist vollständig verputzt. Die sich abzeichnenden umlaufenden Geschoßversätze sowie die Gesamtproportionen lassen einen Bau zumindest aus dem 17. Jahrhundert vermuten. Soweit Größe und Lage der Fenster eine Beurteilung zulassen, ist das Fachwerkgefüge ungestört.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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