Paul-Kleinschmidt-Straße
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Bürogebäude Grundriss
Paul-Kleinschmidt-Straße
Paul-Kleinschmidt-Straße
Friedhofstraße 67, Papierfabrik Euler
Friedhofstraße 67, Papierfabrik Euler
Friedhofstraße 67, Papierfabrik Euler, Bürogebäude, hist. Fotografie
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Bergstraße, Landkreis
Bensheim
  • Friedhofstraße
Sachteil Fassade ehem. Papierfabrik Euler
Flur: 9
Flurstück: 359/12, 359/13, 359/14

Fabrikations- und Bürogebäude der Fa. Wilhelm Euler; das giebelständige Bürogebäude von Heinrich Metzendorf wahrscheinlich um 1904 geplant und vom Bautyp seinen zeitgleich entstandenen Landhäusern ähnelnd. Eingeschossiger Putzbau über Sandsteinsockel, die nach Osten weisende Hauskante ursprünglich erkerartig gerundet, im Satteldach an Stelle der Satteldachgaupen heute durchlaufender Gaupenaufbau. Nach Norden große Rechteckfenster zur Belichtung der "Schreibstube", giebelseitig fünfteiliges Fenster mit Rundstützen und bossierten Kapitellen. Fensterbänke ornamentiert, außerdem Fries über den Fenster. Das Gebäude heute stark vereinfacht, die originale Putzstruktur verloren, ebenso die Bemalung der Ortgänge. Grundrissdisposition jedoch weitgehend erhalten.

Südöstlich des Bürogebäudes langgestreckte Fabrikationshalle, wohl ebenfalls von Metzendorf entworfen. Gelber Ziegelbau über Sandsteinsockel, als Abschluss schmales Sandsteinplattenband. Große Rechtecköffnungen mit gestuften Laibungen, darin Industriefenster. Ein wichtiges Gliederungselement der Fassadenwand bilden die regelmäßig platzierten Fallrohre mit großen Wasserauffangbehältern.

Die Bensheimer Papierindustrie wurde 1860 von Prof. Moldenhauer und Diehl aus Darmstadt als Strohpapierfabrik gegründet. 1867 wurde diese erste Fabrikationsstätte von Otto Heumann übernommen, dann 1875 von dem jungen Wilhelm Euler, ein Verwandter des inzwischen verstorbenen Heumann und Sohn des Lorscher Landrichters. Euler gelang es innerhalb von drei Jahrzehnten, den bescheidenen Betrieb zu einer modernen Fabrikationsstätte mit 300 Belegschaftsmitgliedern werden zu lassen.

Die beiden erhaltenen Betriebsgebäude aus dieser frühen prosperierenden Phase sind seltene Zeugnisse für Metzendorfs industrielles Schaffen, außerdem für die Stadt Bensheim von besonderer wirtschaftsgeschichtlicher Bedeutung.

Alle Baulichkeiten bis auf die Außenwand entlang der Friedhofstraße bis 2017 abgebrochen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, technischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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