Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Viergeschossiges, schmales und traufständiges Fachwerkbürgerhaus mit verschiefertem Querhaus fast über die gesamte Gebäudebreite; das Anwesen in Butzbach als „Haus zum Halben Dach" bezeichnet. Das Erdgeschoß außen verputzt, offenbar ist eine historische Grundrisszonierung erhalten. In den drei Obergeschossen ist ein durch den Einbau größerer Fenster vermutlich bereits im 19. Jahrhundert nur geringfügig gestörtes Fachwerkgefüge des 17. Jahrhunderts vollständig erhalten. Es ist nicht bekannt, worauf die im Dehio, Handbuch der Deutschen Kunstdenkmäler, Hessen, vorgenommene genaue Datierung 1613 zurückzuführen ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |