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Die beiden ursprünglich getrennten traufständigen Gebäude auf der Westseite des Marktplatzes sind gegenwärtig im Erdgeschoß durch eine gemeinsame Ladennutzung verbunden. Deren Gestaltung ist eine Störung des Marktplatzensembles. In den jeweils zwei Obergeschossen und in den Dächern mit jeweils breitem Zwerchhaus hat sich das Erscheinungsbild von verputzten Fachwerkbauten der Zeit um 1800 erhalten. Dazu gehören Details wie die hölzernen Brüstungsgitter im 2. Obergeschoß der Nr. 5 oder die reich profilierte Rahmung der Fenstergruppen in den beiden Obergeschossen der Nr. 6. Ob es sich bei den beiden Bauten um Überformungen älteren Baubestandes handelt, bleibt vorläufig noch ungeklärt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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