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Gesamtanlage Climbach
Allendorfer Straße 17-21, 10-16
Hauptstraße 1-21, 2-18
Turmstraße 1-7, 2-4
Die Gesamtanlage umfasst den alten, geschichtlich interessanten Dorfkern Climbachs. Hauptachse ist die geradlinig von Südost nach Nordwest verlaufende, in ihrem Mittelteil angerartig verbreiterte Hauptstraße. Wichtige Teile der Gesamtanlage sind außerdem der Einmündungsbereich der nach Nordosten gerichteten Allendorfer Straße mit der an der Ecke situierten Hofreite Nr. 16, den Höfen Nr. 10-14, den gegenüber gelegenen Hofreiten Nr. 17 bis 21 sowie die zwischen Haupt- und Allendorfer Straße eingebundene Turmstraße, die frühere Kirchstraße, an der der ehemalige, bis heute ummauerte Friedhof mit der Kirche und dem hoch aufragenden Wasserturm einen markanten Blickpunkt im Ortsbild setzt. Der beschriebene Ortskern ist aus geschichtlichen Gründen zu schützen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |