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Fachwerkscheune des 19. Jahrhunderts mit reich gestaltetem, floralem und figuralem Kratzputz. Die hinter dem Wohnhaus gelegene Scheune ist aus schlanken Hölzern in rein konstruktiver Anordnung errichtet und mit einer separaten Verdachung über der Einfahrt sowie mit einem hölzernen Tor versehen. Als seltenes, gut erhaltenes Beispiel bäuerlicher Kunst ist die Scheune Kulturdenkmal aus künstlerischen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |