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Hofanlage in ortsbildprägender Lage an der Ecke zur Hauptstraße und an der Einmündung zur Turmstraße, der früheren Kirchstraße. Das Gebäudeensemble besteht aus einem verkleideten, giebelständig zur Allendorfer Straße ausgerichteten Fachwerkwohnhaus mit steilem Satteldach aus dem 18. Jahrhundert und einem später angefügten, teilweise in zweifarbigem Ziegelmauerwerk ausgeführten Anbau mit quer ausgerichtetem First. Östlich schließen sich Stall, Schuppen und Scheune an. Besonders aussagekräftig ist die hölzerne, im Sturz 1838 datierte Eingangstür. Einschließlich der originalen Hofpflasterung ist das Anwesen insgesamt Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |