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Kleines, zweigeschossiges Wohnhaus mit steilem Satteldach. Das giebelständig zur Straße hin orientierte Fachwerkgebäude ist derzeit vollständig verputzt. Die in bauzeitlicher Anordnung und Größe verbliebenen Fensteröffnungen sowie das hohe, steile Dach sprechen jedoch für den weitgehenden Erhalt des bauzeitlichen Fachwerkgefüges. Das kleinbäuerliche Wohngebäude steht aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen unter Schutz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |