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Hofanlage bestehend aus einem giebelständigen Fachwerkwohnhaus, einer den hinteren Abschluss des Hofes bildenden Fachwerkscheune und einem vorgelagerten, in Teilen erneuerten Ziehbrunnen. Das gegenwärtig durch eine Verkleidung verdeckte Fachwerk des Wohnhauses dürfte vollständig erhalten sein, wie die Auskragungen im Bereich des Ober- und Giebelgeschosses sowie das hohe, steile Dach mit Aufschieblingen vermuten lassen. Das vermutlich im 18. Jahrhundert errichtete Anwesen hat durch seine ortsbildprägende Position im spitzwinklig erweiterten Straßenraum städtebauliche Bedeutung. Es ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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