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Kleines, giebelständiges Fachwerkwohnhaus mit rückseitig angebautem Schuppen. Das an der Giebelseite im Obergeschoss holzverkleidete Haus ist über einem hohen Sockel errichtet und wird durch paarweise angeordnete Fenster in der Giebelseite sowie zwei Fensterachsen traufseitig gegliedert. Wichtige Gestaltungselemente sind weiterhin die Holzverkleidung sowie die Klappläden. Das Gebäude ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |