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Giebelständiges, stattliches Fachwerkwohnhaus. Das regelmäßige Fachwerkgefüge des frühen 19. Jahrhunderts und der hohe, gequaderte Natursteinsockel verleihen dem Haus einen besonderen Gesamteindruck. Das konstruktive Fachwerkgefüge zeigt an den Eckständern nach innen geneigte, gerade, geschosshohe Streben. Das nur durch versetzt angeordnete Riegel gegliederte Fachwerk des Giebelfeldes wird von einem Schopfwalm abgeschlossen. Das Gebäude ist einschließlich der großen Scheune Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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