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1908 erbauter, vom späten Historismus beeinflusster Rundturm mit rustiziertem Natursteinmauerwerk, großem rundbogigem Portal, dessen Originaltür erhalten ist, erkerartigem Vorbau im verschieferten Obergeschoss und kegelförmiger Turmverdachung. Der wirkungsvoll innerhalb des Kirchhofes platzierte, markant in der Dorfmitte aufsteigende Turm ist Kulturdenkmal aus künstlerischen, städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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