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Gesamtanlage Rabenauer Straße
Auf der Linde 1
Gießener Straße 1, 2-6
Rabenauer Straße 1-49, 10-58
Steingasse 1-3, 2-12
Die geschichtlich und städtebaulich interessante Gesamtanlage entwickelte sich entlang der Rabenauer Straße, die noch heute die Hauptachse des Dorfes bildet. Entlang des mehrfach geschwungenen Straßenverlaufes reihen sich barocke und jüngere Hofreiten, vielfach noch in Fachwerkbauweise, aneinander, die den Straßenraum gestalten und zu den Ortsausgängen abschließen. Darüber hinaus bilden die räumlich erweiterten Einmündungsbereiche der Gießener Straße und der Steingasse integrale Elemente der Gesamtanlage. Die Gesamtanlage ist aus geschichtlichen Gründen zu schützen. (g)
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |