Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das im 19. Jahrhundert errichtete Backhaus besteht aus einem aus Lungsteinmauerwerk gefügten Baukörper mit flachem Fachwerkdrempel und einem sich südlich anschließenden Anbau. Der traufseitig zur Straße liegende, dem Geländeanstieg folgende Bau ist durch zwei Eingänge erschlossen und weitgehend schmucklos. Die nördliche, zum Backraum führende Tür wird von schlichten Sandsteinlaibungen eingefasst. Die talseitige Giebelfassade zeigt über dem ungegliederten Mauerwerk des Erdgeschosses einen Fachwerkgiebel mit symmetrischer Hölzeranordnung und zwei von Klappläden verschlossenen Fensteröffnungen. Der ortsbildprägende Gemeinschaftsbau ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |