Auf der Linde 1
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Gießen, Stadt und Landkreis
Allendorf / Lumda
Nordeck
  • Auf der Linde 1
Backhaus
Flur: 4
Flurstück: 158/2

Das im 19. Jahrhundert errichtete Backhaus besteht aus einem aus Lungsteinmauerwerk gefügten Baukörper mit flachem Fachwerkdrempel und einem sich südlich anschließenden Anbau. Der traufseitig zur Straße liegende, dem Geländeanstieg folgende Bau ist durch zwei Eingänge erschlossen und weitgehend schmucklos. Die nördliche, zum Backraum führende Tür wird von schlichten Sandsteinlaibungen eingefasst. Die talseitige Giebelfassade zeigt über dem ungegliederten Mauerwerk des Erdgeschosses einen Fachwerkgiebel mit symmetrischer Hölzeranordnung und zwei von Klappläden verschlossenen Fensteröffnungen. Der ortsbildprägende Gemeinschaftsbau ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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