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Dreizoniges, lang gestrecktes Fachwerkwohnhaus mit kräftigen, teils geschwungenen, mit Kopfwinkelhölzern versehenen Streben im Obergeschoss sowie breiter Gebälkzone mit profilierter Schwelle und gerundeten Füllhölzern zwischen den Balkenköpfen. Der in Teilen noch aus dem 18. Jahrhundert stammende, wichtige Überleitungsbau an der Ecke Gießener/Rabenauer Straße hat ortsbildprägende Funktion und ist daher Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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