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Großvolumiges Wohnhaus des frühen 20. Jahrhunderts in Ziegelbauweise, das den Ortseingang von Allendorf her prägt. Das zweigeschossige Gebäude ist mit seiner Giebelseite zur Straße hin orientiert und wird von einem zu beiden Seiten als Halbwalm ausgebildeten Dach überfangen. Die Hauptansichtsseite gliedern zwei weit auseinander liegende Fensterachsen, die im Erdgeschoss als Erker mit je drei schmalen Fenstern aus der Fassadenflucht hervortreten. Alle Fenster verfügen über helle Ziegellaibungen und Segmentbögen mit Rundstabprofilen, imitierten Eckquaderungen und Schlusssteinen. Die Gebäudekanten sind durch helle Quaderungen betont, die Geschosse durch helle Ziegelbänder unterteilt. Zur Nordseite hin ist ein kleinerer Seitenbau angefügt, der ebenfalls durch zwei Fensterachsen und ein halbrundes Fenster im Giebelfeld gegliedert ist. Beide Bauteile erhalten eine optische und bauliche Verbindung durch den eingeschossigen Eingangsvorbau mit flachem Dach. Das Gebäude ist einschließlich der ursprünglichen Einfriedung aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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