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Vollständige Hofanlage bestehend aus einem zur Straße giebelständigen Fachwerkwohnhaus, zwei Scheunen und einem Stall. Das im 19. Jahrhundert entstandene Wohnhaus zeigt regelmäßiges Fachwerk, das auf der Giebelseite gänzlich verschiefert ist. Im rechten Winkel fügt sich die im frühen 20. Jahrhundert errichtete, lang gestreckte Ziegelscheune mit dem baugleichen, wiederum rechtwinklig angesetzten Stallgebäude mit Lungsteinsockel an. Einschließlich der originalen Hofpflasterung ist der im Bestand weitgehend unveränderte Hof Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |